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Zuschüsse
Bezirkliche Zuschüsse für Jugendverbände
Die finanzielle Förderung der Jugendverbände ist eine zentrale Aufgabe des Bezirksjungendrings. Mit den Förderrichtlinien wird begründet, in welchen Bereichen die Mittel eingesetzt werden, die der Bezirk dem Bezirksjugendring für Zuschüsse bereitstellt. Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände, ebenso werden Kooperationsmaßnahmen zwischen Jugendverbänden und SJR/KJR gefördert.
Titel | |||
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Teilnahmeliste 1 0 Download |
Bezirkliche Zuschüsse | 14. Januar 2025 | Download |
Verwendungsnachweis für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben (PDF) 1 0 Download |
Bezirkliche Zuschüsse | 14. Januar 2025 | Download |
Verwendungsnachweis für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben (Excel) 1 0 Download |
Bezirkliche Zuschüsse | 14. Januar 2025 | Download |
Antrag für Investitionen (PDF) 1 0 Download |
Bezirkliche Zuschüsse | 14. Januar 2025 | Download |
Antrag für Investitionen (Excel) 1 2 Downloads |
Bezirkliche Zuschüsse | 14. Januar 2025 | Download |
Zuschussrichtlinien 1 1 Download |
Bezirkliche Zuschüsse | 14. Januar 2025 | Download |
Zuschüsse aus Mitteln des BJR für SJR und KJR (AEJ und JBM)
Im Zuge des Kontingentselbstverwaltungs-Verfahrens fördert der Bezirksjugendring Maßnahmen zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleitungen und Jugendbildungsmaßnahmen (AEJ und JBM). Diese BJR-Zuschüsse werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finanziert. Antragsberechtigt sind die SJR und KJR in Schwaben.